Dem Vorschlag wie zuvor dargestellt, wird gefolgt. Der Kostentarif wird als Anlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln beschlossen.
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 26.09.2024 TOP: Ö 19
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem Vorschlag wie zuvor dargestellt, wird gefolgt. Der Kostentarif wird als Anlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln beschlossen.