Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/068  

 
 
Betreff: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Hohenhameln (Hebesatzsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Zadora, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
12.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2024    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die damals geltende Bemessungsgrundlage zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, innerhalb bestimmter Fristen eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Seit Juli 2022 wurden von den Finanzämtern im ersten Schritt alle Grundstücke neu bewertet.

Im zweiten Schritt muss die jeweilige Kommune den Hebesatz zur Ermittlung der zu zahlenden Grundsteuer ermitteln und festsetzen. Die bisherigen Hebesätze gelten nur noch bis zum Jahr 2024 und dürfen danach nicht mehr angewandt werden. Die Gemeinden müssen ganz neu rechnen und dabei auch einen aufkommensneutralen Hebesatz, also einen Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleich bliebe, veröffentlichen.

Bei der Gemeinde Hohenhameln liegen zum Stichtag 01.09.2024 insgesamt Bewertungen für 90,49% der Grundstücke für die Grundsteuer A und 97,71% der Grundstücke für die Grundsteuer B vor. Auf dieser Datengrundlage (Messbeträge hochgerechnet auf 100% der Objekte) ergibt sich folgende Berechnung für aufkommensneutrale Hebesätze:

 

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Im Haushaltsjahr 2024 veranlagtes Aufkommen

306.903,95

2.555.117,58

Summe der Messbeträge

36.048,76

484.832,23

Aufkommensneutraler Hebesatz

851

527

 

 

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Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Hohenhameln (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025 wird beschlossen.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hebesatzsatzung der Gemeinde Hohenhameln (181 KB)