Beschluss:
Dem Vorschlag wie zuvor dargestellt, wird gefolgt. Der Kostentarif wird als Anlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln beschlossen.