Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Aufgrund Änderung der Rechtsgrundlagen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes war eine Überarbeitung der Feuerwehrgebührensatzung erforderlich. Die Satzung wurde an die bestehenden Rechtsgrundlagen angepasst. Bestandteil der Feuerwehrgebührensatzung ist der Gebührentarif. Der festgelegte Gebührentarif wird anhand einer Gebührenkalkulation ermittelt. Hierzu ist die Gemeinde Hohenhameln auf die Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens angewiesen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist daher eine Fertigstellung des Gebührentarifs nicht möglich. Aufgrund zeitlicher Aspekte ist es erforderlich zunächst den Beschluss für die Neufassung der Satzung und nach Fertigstellung der Kalkulation den Beschluss für den Gebührentarif als Bestandteil der Feuerwehrgebührensatzung zu fassen. Auf Empfehlung des Feuerschutzausschusses wurden insbesondere die gebührenfreien Einsätze und Leistungen der Feuerwehr gemäß § 3 der neugefassten Feuerwehrgebührensatzung eingefügt. Die alte Fassung der Feuerwehrgebührensatzung beinhaltet eine kostenpflichtige Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen. Da zeitnah gemeindliche Veranstaltungen stattfinden werden, ist eine Aufhebung dieser Kostenpflicht notwendig. Die Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung sowie der derzeitige Gebührentarif sind als Anlage beigefügt. Sobald der Gebührentarif im Rahmen der Gebührenkalkulation fertiggestellt wird, wird dieser als Anlage der Feuerwehrgebührensatzung ergänzt und eine neue Beschlussvorlage erstellt.
Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln wird beschlossen.
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