Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2023/039  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Frau Löhr
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Löhr, Carina
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Vorbereitung
16.03.2023 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aufgrund Änderung der Rechtsgrundlagen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes war eine Überarbeitung der Feuerwehrgebührensatzung erforderlich. Die Satzung wurde an die bestehenden Rechtsgrundlagen angepasst.

Bestandteil der Feuerwehrgebührensatzung ist der Gebührentarif. Der festgelegte Gebührentarif wird anhand einer Gebührenkalkulation ermittelt. Hierzu ist die Gemeinde Hohenhameln auf die Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens angewiesen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist daher eine Fertigstellung des Gebührentarifs nicht möglich.

Aufgrund zeitlicher Aspekte ist es erforderlich zunächst den Beschluss für die Neufassung der Satzung und nach Fertigstellung der Kalkulation den Beschluss für den Gebührentarif als Bestandteil der Feuerwehrgebührensatzung zu fassen.

Auf Empfehlung des Feuerschutzausschusses wurden insbesondere die gebührenfreien Einsätze und Leistungen der Feuerwehr gemäß § 3 der neugefassten Feuerwehrgebührensatzung eingefügt. Die alte Fassung der Feuerwehrgebührensatzung beinhaltet eine kostenpflichtige Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen. Da zeitnah gemeindliche Veranstaltungen stattfinden werden, ist eine Aufhebung dieser Kostenpflicht notwendig.

Die Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung sowie der derzeitige Gebührentarif sind als Anlage beigefügt. Sobald der Gebührentarif im Rahmen der Gebührenkalkulation fertiggestellt wird, wird dieser als Anlage der Feuerwehrgebührensatzung ergänzt und eine neue Beschlussvorlage erstellt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln wird beschlossen.

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung Feuerwehrgebührensatzung (350 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung (346 KB)