Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/051-01  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion: Erweiterungsmöglichkeiten beim Bau der neuen Kita- und Kinderkrippen an den Standorten Hohenhameln und Soßmar sowie bereits an bestehenden Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BuhndorfBezüglich:
2024/051
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Buhndorf, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
17.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage 2024 051 1 Antrag SPD Bau Krippe und KiGa Anlage 1 Krippe mS  
Vorlage 2024 051 1 Antrag SPD Bau Krippe und KiGa Anlage 2 KiGa mS  
Vorlage 2024 051 1 Antrag SPD Bau Krippe und KiGa Anlage 3 Krippe oS  
Vorlage 2024 051 1 Antrag SPD Bau Krippe und KiGa Anlage 4 KiGa oS  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Ausgangssituation:

Mit Antrag vom 01.06.2024 hat die SPD-Gemeinderatsfraktion den Antrag auf Überprüfung notwendiger Krippen- und Kindergartengruppen und den Standorten gestellt.

Derzeit sind 8 Krippengruppen mit 120 Plätzen sowie 13 Kindergartengruppen mit 310 Plätzen vorhanden.

Auch bei der Vergabe 2024 haben nicht alle Kinder einen Platz in Krippe oder Kindergarten zugewiesen bekommen. Die Erziehungsberechtigten wurden auf die Möglichkeit der Tagespflege bzw. auf den Landkreis Peine in Bezug auf den Rechtsanspruch hingewiesen.

Teilweise haben Eltern die zugewiesenen Plätze mit dem Hinweis abgelehnt, dass diese aufgrund von persönlichen Voraussetzungen, wie z. B.

  • Wohnort, Kindertagesstätte und Arbeitsort in unterschiedlichen Richtungen
  • Entfernung vom Wohnort
  • keine Verfügbarkeit eines (zweiten) Kfz
  • Problematik Betreuungszeit versus Arbeitszeit
  • Geschwisterkind in einer anderen Einrichtung

Oft werden die aufgeführten Gründe auch im Plural genannt. Dies sorgt in Teilen dafür, dass die Eltern den Platz, den sie dringend benötigen, ablehnen und ggf. die Elternzeit verlängern (müssen).

 

Derzeit ist auch kein Handlungsspielraum vorhanden, um Kinder:

  • bei Zuzug in die Gemeinde Hohenhameln einen Betreuungsplatz anzubieten
  • während des Kindergartenjahres aufzunehmen
  • einen Übergang von Krippe auf Kindergarten während des Kindergartenjahres zu ermöglichen

Teile der vorgenannten Punkte sorgen für Existenzängste bei den Erziehungsberechtigten.

 

 

Gesetzliche Regelungen - Gruppengrößen:

Nach dem Niedersächsischen Gesetze über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKitaG) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung zum NKitaG (DVO-NKitaG) in der aktuellen Fassung sind Krippengruppen mit höchsten 15 Kindern, Kindergartengruppen mit höchstens 25 Kindern zu besetzen.

Sofern Kinder mit Behinderungen nach § 16 Satz1 der DVO-NKitaG betreut werden, stellt sich die Gruppengröße wie folgt dar:

 

Krippe

  • höchstens 11 Kinder,
    bei Gruppen mit drei Kindern mit Behinderung oder zwei Kindern mit Behinderung und sieben Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • höchstens 12 Kinder,
    bei Gruppen mit zwei Kindern mit Behinderung oder
    bei Gruppen mit mehr als sieben Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • höchstens 14 Kinder,
    bei Gruppen mit einem Kind mit Behinderung

Die einzelne Gruppe ist auf drei Kinder mit Behinderung beschränkt.

 

Kindergarten

  • höchstens 18 Kinder;
    bei Gruppen mit mindestens einem Kind mit Behinderung, die Mindestgröße einer solchen Gruppe beträgt 14 Kinder

Die einzelne Gruppe ist auf vier Kinder mit Behinderung beschränkt.

 

 

Gesetzliche Regelungen - Pädagogik:

Es besteht ein Widerspruch zwischen dem Angebot einer Betreuung und dem pädagogischen Auftrag. Zum einen ist der Platzbedarf hoch, zum anderen ist der Bedarf nach Förderung dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) der Kinder gewachsen.

 

In § 22 Absatz 3 SGB VIII heißt es: "Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Es schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen."

 

Unabhängig von den Höchstgrenzen der Gruppen ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag auch nach der spezielleren Reglung in § 2 NKitaG umzusetzen. § 2 Absatz 2 nennt:

  • jedes Kind in seiner Persönlichkeit und Identität zu stärken,
  • jedes Kind in der Entwicklung seiner Kommunikations- und Interaktionskompetenz sowie seiner sprachlichen Kompetenz kontinuierlich und in allen Situationen des pädagogischen Alltags (alltagsintegriert) zu unterstützen,
  • jedes Kind in sozial verantwortliches Handeln einzuführen,
  • jedem Kind die Auseinandersetzung mit Gemeinsamkeiten von Menschen und Vielfalt der Gesellschaft zu ermöglichen und es dabei zum kritischen Denken anzuregen,
  • jedem Kind Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der individuellen Möglichkeiten unterstützen,
  • die Erlebnisfähigkeit, Kreativität und Fantasie des Kindes anzuregen,
  • den natürlichen Wissensdrang des Kindes und seine Freude am Lernen zu stärken,
  • jedem Kind die Gleichberechtigung der Geschlechter zu vermitteln und
  • jedes Kind mit gesundheitsbewussten Verhaltensweisen vertraut zu machen.

 

Erläuterung:

Der Besuch in der Kindertagesstätte beinhaltet demnach nicht das reine Betreuen, sondern eine frühkindliche Förderung und Bildung.

 

Seit der Pandemie wird ein erhöhter Bedarf an pädagogischer Begleitung in den Kindertagesstätten und Schulen verzeichnet. Kindergarten legt den Grundstein für die Schulzeit. Sofern man mit den örtlichen Vertretungen der Einrichtungen spricht, wird diese Wahrnehmung bestätigt.

Eine Festlegung auf die vorgenannten Höchstzahlen in den Krippengruppen auf 15 Kinder und den Kindergartengruppen auf 25 Kinder, scheint daher nicht sinnhaft. In diesem Sinne wünschenswert ist eine Festlegung auf 11 Kinder in Krippe und 18 Kinder im Kindergarten. Damit wären auch die Gruppengrößen im Hinblick auf die Anforderungen an die Inklusion vollständig beachtet.

Eine nicht berechenbare Größe ist auch die Nutzung der Krippe durch Kinder unter zwei Jahren.

Bei der Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung ist auch immer zu beachten, dass besonders ausgebildetes Personal in den Gruppen beschäftigt sein muss. Es reicht nicht aus eine Heilerziehungspädagogische Kraft pro Einrichtung zu haben.

Eine solche Festlegung ergibt allerdings weniger Plätze als bisher. Bedeuten würde dies aktuell:

 

Krippe

Kindergarten

 

aktuell

Gruppengröße

Gruppengröße

Einzeln

15 Kinder

11 Kinder

12 Kinder

14 Kinder

25 Kinder

18 Kinder

Gruppen

8

8

8

8

13*

13*

Gesamt

120 Plätze

88 Plätze

96 Plätze

112 Plätze

310 Plätze

226 Plätze

 

 

 

 

 

 

 

Unterschied

 

32

24

8

 

84

*In der Kindertagesstätte Equord ist im Jugendraum eine Kindergartengruppe mit 10 Kindern vorhanden. Die Gruppengröße ist durch die Größe der Räumlichkeit beschränkt.

 

Bei der Durchsetzung dieser Gruppengrößen sollte individuell gehandelt werden. Eine Berechnung mit den Bezugsgrößen 11 und 18 Kinder schafft allerdings einen "Puffer".

Die meisten Umlandkommunen, bis auf die Gemeinde Algermissen haben keinen Puffer in Ihre Berechnungen eingeplant. Dies ist derzeit für die Gemeinde Hohenhameln von Vorteil, da einige Kinder in Algermissen einen Platz erhalten haben. Die Kosten hierfür sind von der Gemeinde Hohenhameln zu tragen. Alle anderen Kommunen melden entweder Wartelisten oder gerade ausreichende Plätze, ohne die Möglichkeiten der Aufnahme während des Kindergartenjahres.

 

Zur Berechnung von Prognosen wurde ein Demografie-Tool angeschafft. Dieses geht von einem normalen Zuzug aus. Nicht berücksichtigt sind z. B. Neubaugebiete. Ausgehend von den prognostizierten Zahlen kann keine verlässliche Aussage getroffen werden. Die Prognosen bieten allerdings einen Anhaltswert.

 

 

Vorschlag:

Vergleicht man die beigefügten Anlagen mit Prognosen für Krippe und Kindergarten im mittleren und oberen Szenario, dann ergibt sich folgendes Bild:

 

Krippe

Im mittleren Szenario (Anlage 1) mit einer Bedarfsquote von 75% ergeben sich 188 Plätzen bei 15 Kindern in 13 Gruppen, also 5 Gruppen Krippe mehr als derzeit vorhanden.

Im mittleren (Anlage 1) und oberen (Anlage 3) Szenario mit einer Bedarfsquote von 50% ergeben sich 132 Plätze bei 11 Kindern in 12 Gruppen, also 4 Gruppen Krippe mehr, als derzeit vorhanden.

 

Beachten hierbei muss man die eine Gruppe mit nur 15 Kindern in Soßmar. Sollte der Verein die Betreuung aufgeben, muss diese zusätzlich aufgefangen werden.

 

 

Eine Reduzierung aller Gruppen auf 11 Plätze ist sicherlich nicht erforderlich. Daher folgender Berechnungsvorschlag:

 

Krippe

 

aktuell

geschätzt neu

geschätzt neu

Gesamt

Einzeln

15 Kinder

11 Kinder

15 Kinder

 

Gruppen

8

3

2

13

Gesamt

120 Plätze

33 Plätze

30 Plätze

183

 

Das würde den Neubau von 5 Krippengruppen (einschl. 1 vorh. Krippengruppe) bedeuten.

 

 

Kindergarten

Im mittleren Szenario (Anlage 2) mit einer Bedarfsquote von 100% ergeben sich 348 Plätzen bei 25 Kindern in 14 Gruppen, also 1 Gruppe Kindergarten mehr als derzeit vorhanden.

Im mittleren (Anlage 2) Szenario mit einer Bedarfsquote von 100% ergeben sich 360 Plätze bei 18 Kindern in 20 Gruppen, also 7 Gruppen Kindergarten mehr als derzeit vorhanden.

 

Im oberen (Anlage 4) Szenario mit einer Bedarfsquote von 100% ergeben sich 351 Plätze bei 25 Kindern in 15 Gruppen, also 2 Gruppen Kindergarten mehr als derzeit vorhanden.

Im oberen (Anlage 4) Szenario mit einer Bedarfsquote von 100% ergeben sich 360 Plätze bei 18 Kindern in 20 Gruppen, also 7 Gruppen Kindergarten mehr als derzeit vorhanden.

 

Beachten hierbei muss man die eine Gruppe mit nur 10 Kindern in Equord. Diese ist in den Berechnungen als Gruppe voll genannt, aber nur mit 10 Plätzen gerechnet. Diese Gruppe ist aufzulösen und folglich eine volle Gruppe zu der vorgenannten Berechnung hinzuzurechnen.

 

Eine Reduzierung aller Gruppen auf 18 Plätze ist sicherlich nicht erforderlich. Daher folgender Berechnungsvorschlag:

 

Kindergarten

 

aktuell

geschätzt neu

geschätzt neu

Gesamt

Einzeln

25 Kinder

18 Kinder

25 Kinder

 

Gruppen

13*

2

1

16

Gesamt

310 Plätze

36 Plätze

25 Plätze

371

 

Das würde den Neubau von 3 Kindergartengruppen (einschl. der 10er Gruppe Equord) bedeuten.

Insgesamt sind perspektivisch 5 Krippen- und 3 Kindergartengruppen erforderlich.

Pro Gruppe ist nach Grobkostenschätzung mit einem Betrag von ca. 962.500,00 € zu rechnen. Insgesamt sind für 8 Gruppen mit ca. 7.700.000,00 € einzuplanen.

Um den Bedarfen nachzukommen ist es notwendig 4 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppen baldmöglichst zu erstellen. Nach Abwägung der Standortfaktoren sollten an den Standorten Hohenhameln 4 Krippengruppen und in Soßmar 2 Kindergartengruppen entstehen.

In Soßmar sollte perspektivisch der Bau der fünften Krippengruppe eingeplant werden. Dies würde dem Schlüssel 2 KiGa-Gruppen gegenüber 1 Krippengruppe entsprechen.

Perspektivisch sollte die dritte Kindergartengruppe am Kindergarten Farbenzauber in Mehrum angebaut werden. Damit würden wir hier auch dem Schlüssel 2 KiGa-Gruppen gegenüber 1 Krippengruppe entsprechen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Ratsbeschluss vom 14.12.2023 (Vorlage 2023/105) wird aufgehoben.

 

Es werden insgesamt 5 Krippengruppen sowie 3 Kindergartengruppen gebaut.

Begonnen wird am Standort:

Hohenhameln mit 4 Krippengruppen

Soßmar mit 2 Kindergartengruppen

 

Der Auftrag zur Errichtung der Kindertagesstätten erfolgt im Inhouse-Verfahren über die Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH (GKHi).

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt die Trägerschaft öffentlich auszuschreiben.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

Ca. 7.700.000,00

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2024 051 1 Antrag SPD Bau Krippe und KiGa Anlage 1 Krippe mS (611 KB)      
Anlage 2 2 Vorlage 2024 051 1 Antrag SPD Bau Krippe und KiGa Anlage 2 KiGa mS (642 KB)      
Anlage 3 3 Vorlage 2024 051 1 Antrag SPD Bau Krippe und KiGa Anlage 3 Krippe oS (608 KB)      
Anlage 4 4 Vorlage 2024 051 1 Antrag SPD Bau Krippe und KiGa Anlage 4 KiGa oS (646 KB)      
Stammbaum:
2024/051   Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion: Erweiterungsmöglichkeiten beim Bau der neuen Kita- und Kinderkrippen an den Standorten Hohenhameln und Soßmar sowie bereits an bestehenden Kindertagesstätten   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Antrag
2024/051-01   Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion: Erweiterungsmöglichkeiten beim Bau der neuen Kita- und Kinderkrippen an den Standorten Hohenhameln und Soßmar sowie bereits an bestehenden Kindertagesstätten   Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung   Vorlage