Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/040-01  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Buhndorf
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Buhndorf, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur
Verwaltungsausschuss
Rat der Gemeinde Hohenhameln
26.09.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage 2024 040 01 Richtline Förderung jugenfpflegerische Maßnahmen Anlage  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Bereits mit der Vorlage 2024/040 wurde die Änderung der Richtlinien als Synopse vorgestellt und beraten. Mit der beigefügten Anlage ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung textlich umgesetzt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Neufassung der Richtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln wird entsprechend der beigefügten Anlage mit Wirkung vom 01.01.2025 beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Eine verlässliche Berechnung der Kosten ist nicht möglich, da der Aufwand von den Beantragungen abhängig ist.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2024 040 01 Richtline Förderung jugenfpflegerische Maßnahmen Anlage (52 KB)      
Stammbaum:
2024/040   Änderung der Richtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln   Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung   Vorlage
2024/040-01   Änderung der Richtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln   Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung   Vorlage