Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Übertragungsnetzbetreiber „TenneT TSO GmbH“ plant im Landkreis Peine die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Mehrum/Nord und Liedingen. Die Maßnahme dient der Netzverstärkung und ist damit Teil der eingeleiteten Energiewende. Das konkrete Projekt ist durch das Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben mit der Nummer 59 „Höchstspannungsleitung Landesbergen – Lehrte – Mehrum Nord – Vechelde – Salzgitter; Drehstrom Nennspannung 380 kV“, als Einzelmaßnahme „Mehrum Nord – Vechelde“ festgesetzt und wird im bestätigten Netzentwicklungsplan 2037/2045 als Projekt P228 „Netzverstärkung zwischen Landesbergen, Mehrum/Nord und Salzgitter“ mit der Maßnahme M799 „Mehrum/Nord – Liedingen“ geführt. Inhaltlich begründet sich der Bedarf für die neu zu errichtende Freileitung wie folgt: Das gegenständliche Projekt ist kein Pilotprojekt für Teilerdverkabelung im Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragungsnetz und daher durchgehend als Freileitung zu planen und zu errichten. Das Vorhaben ist abschnittsfrei und hat eine Gesamtlänge von ca. 20 km (Luftlinie). Die Inbetriebnahme der Verbindung ist im Jahr 2031 geplant. Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat als verfahrensführende Behörde mit Schreiben vom 21.08.2024 die Raumverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 07.10.2024 abgegeben werden. Die Unterlagen können auf der folgenden Verfahrens-Website eingesehen werden: https://www.regionalverband-braunschweig.de/freileitung-mehrum-liedingen/ Der Erläuterungsbericht wird dieser Vorlage beigefügt. In der Anlage befindet sich außerdem eine vergrößerte Karte aus dem Erläuterungsbericht, auf dem die von TenneT ermittelte Vorzugsvariante blau dargestellt ist. Nach aktueller Planung sind in der Gemeinde Hohenhameln insbesondere die Gemarkungen Equord und Mehrum von der bevorzugten Trasse betroffen. Die Gemarkung Bierbergen wird an Ihrem östlichen Rand berührt. Die Gemeinde Hohenhameln kann in ihrer Stellungnahme die Verletzung eigener Reche geltend machen insbesondere durch einen Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit durch eine überörtliche Fachplanung liegt vor, wenn die Fachplanung eine hinreichend konkrete und rechtmäßige örtliche Planung nachhaltig stört oder wenn sie wegen Ihrer Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer gemeindlichen Planung entzieht. Die Gemeinde sollte die anliegende Stellungnahme zu der Raumverträglichkeitsprüfung abgeben.
Die Gemeinde Hohenhameln gibt die anliegende Stellungnahme zu der Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "380 kV-Höchstspannungsfreileitung Mehrum/Nord – Liedingen“ ab.
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