Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/060  

 
 
Betreff: Aktualisierung des Lärmaktionsplan LAP - Implementierung der 4. Stufe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Dorner, Thorsten
Beratungsfolge:
Ortsrat Clauen Anhörung
04.09.2024 
Sitzung des Ortsrates Clauen      
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
05.09.2024 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln      
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
23.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2024    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24.06.2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen. Die rechtlichen Grundlagen sind im § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und gehen auf die vorgenannte Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 zurück.

Die Gemeinde Hohenhameln genügt dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der 4.Stufe, der eine Fortschreibung des vom Gemeinderat am 27.06.2019 beschlossenen LAP 3. Stufe (s. Vorlage Nr. 2019/050) darstellt.

Gegenüber dem LAP 3. Stufe haben Verfeinerungen der Berechnungsverfahren stattgefunden.

Es werden die seit dem LAP 3. Stufe durchgeführten Maßnahmen an lärmmindernden Maßnahmen beschrieben sowie Empfehlungen benannt, die an den betroffenen Streckenabschnitten einer Reduktion der Durchschnittsgeschwindigkeit dienen bzw. die Verkehrsmenge mindern können.

Die Aufstellung des LAP 4. Stufe sollte nach dem vorliegenden Entwurf (s. Anlage) durchgeführt werden und im Rahmen einer Bürgerbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes 4. Stufe der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Der Lärmaktionsplan 4. Stufe wird im Rahmen einer Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 P3824_240802_LAP Hohenhameln 4. Stufe_Entwurf zur Offenlegung_Versand (3051 KB)