Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24.06.2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen. Die rechtlichen Grundlagen sind im § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und gehen auf die vorgenannte Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 zurück. Die Gemeinde Hohenhameln genügt dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der 4.Stufe, der eine Fortschreibung des vom Gemeinderat am 27.06.2019 beschlossenen LAP 3. Stufe (s. Vorlage Nr. 2019/050) darstellt. Gegenüber dem LAP 3. Stufe haben Verfeinerungen der Berechnungsverfahren stattgefunden. Es werden die seit dem LAP 3. Stufe durchgeführten Maßnahmen an lärmmindernden Maßnahmen beschrieben sowie Empfehlungen benannt, die an den betroffenen Streckenabschnitten einer Reduktion der Durchschnittsgeschwindigkeit dienen bzw. die Verkehrsmenge mindern können. Die Aufstellung des LAP 4. Stufe sollte nach dem vorliegenden Entwurf (s. Anlage) durchgeführt werden und im Rahmen einer Bürgerbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden.
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