Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/071  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ackerköpfe", Ortschaft Mehrum;
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
10.09.2024 
Sitzung des Ortsrates Mehrum geändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
23.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2024    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2023/102).

Mit der vorliegenden Planung soll -im Rahmen der interkommunalen Planung mit der Stadt Peine- die planungsrechtliche Voraussetzung zur Nachnutzung des Kohlehafens des Kraftwerks Mehrum und der nördlich angrenzenden Flächen mit dem Ziel geschaffen werden, eine zukünftige gewerbliche und industrielle Nutzung der Fläche in der Gemarkung Mehrum zu ermöglichen. Gleichzeitig überplant die Stadt Peine den auf der Gemarkung Schwicheldt liegenden Teilbereich mit gleichlautender Zielstellung.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 15.01.2024 bis 31.01.2024 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB ist mit Schreiben vom 26.01.2024 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.

Der Planentwurf, die Begründung sowie die erstellten Gutachten bzw. Untersuchungsergebnisse zum Artenschutz, Boden, Schall bzw. Verkehr befinden sich ebenfalls in der Anlage.  

Um die Anbindung des Plangebietes an die Landesstraße L 413 zu sichern, wird ein straßenrechtliches Verfahren erforderlich. Im Zuge des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen" soll von § 38 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) Gebrauch gemacht werden und die Planfeststellung/ Plangenehmigung mit dem Bebauungsplan ersetzt werden. Die Ausbauplanung für den Knotenpunkt (L 413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen), der zukünftig voraussichtlich lichtsignalisiert hergestellt werden soll, bedarf der Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel (NLStBV) als Straßenbaulastträger der L 413. Da diese noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wurde in der Begründung (s. Seite 17 ff.) zunächst die Planung nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) dargestellt. Die Verwaltung sollte ermächtigt werden, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung nach erfolgter Abstimmung mit der NLStBV möglichst bis zum Auslegungstermin entsprechend zu präzisieren.

 

 

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  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung bzgl. der Ausbauplanung für den Knotenunkt (L 413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen) nach Abstimmung mit der NLStBV zu präzisieren.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Ehem Kohlehafen (Mehrum)_3-2_4-2_BPlan_PLZ_TF (3379 KB)      
Anlage 8 2 Begr_3-2_ ehem Kohlehafen_24_09_05 (2499 KB)      
Anlage 6 3 Tab_3-1_ANONYM_eheKohlehafenMehrum (87 KB)      
Anlage 7 4 Tab_4-1_eheKohlehafenMehrum_MitLehrte (933 KB)      
Anlage 1 5 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2005 KB)      
Anlage 2 6 Bodenuntersuchungen (17832 KB)      
Anlage 3 7 Schalltechnisches Gutachten (13124 KB)      
Anlage 4 8 Verkehrstechnische Untersuchung (14473 KB)