Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes 4. Stufe der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Der Lärmaktionsplan 4. Stufe wird im Rahmen einer Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
05.09.2024 - Ortsrat Hohenhameln
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes 4. Stufe der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt, nachdem die Streckenführung der Fahrradrouten aus dem vorhandenen Verlaufsplan in den Lärmaktionsplan übernommen wurde. Die geplanten Umbauten der Bushaltestellen sollten mit dem Ortsrat abgestimmt werden.
Alle weiteren Maßnahmen werden vom Ortsrat mitgetragen.
Der Lärmaktionsplan 4. Stufe wird im Rahmen einer Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
23.09.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 5 - (offen)
26.09.2024 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 16 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes 4. Stufe der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt, nachdem die Streckenführung der Fahrradrouten aus dem vorhandenen Verlaufsplan in den Lärmaktionsplan übernommen wurde.
Der Lärmaktionsplan 4. Stufe wird im Rahmen einer Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.