Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
24.09.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
24.09.2018 - Ortsrat Hohenhameln
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
27.09.2018 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.