Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2018/060  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnquartier Am Schulzentrum", Ortschaft Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
24.09.2018 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wohnquartier-Am-Schulzentrum_Gebietsabgr  

Die Volksbank BraWo Projekt GmbH plant ein „Wohnquartier“ auf dem ehemaligen Gelände der Firma Steinbach in der Ortschaft Hohenhameln. Nach dem bisherigen Planungsstand sollen auf dem Grundstück eine seniorengerechte Wohnanlage, Eigentumswohnen, Mietwohnungsbau und eine Kindertagesstätte entstehen. Die vorhandenen Gebäude sollen für die Bauvorhaben abgerissen werden.

Die Gesellschaft hat am 11.09.2018 die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt. Der Bebauungsplan würde die Anforderungen des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfüllen. Dabei entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht.

Die Kosten der Bauleitplanung sollte der Antragsteller übernehmen.

Eine Gebietsabgrenzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 


 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Arbeitstitel „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, aufgestellt.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag, aus welchem hervorgeht, dass der Antragsteller das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt beauftragt, ist abzuschließen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Die gesamten Planungskosten für die Bauleitplanung hat der Antragsteller zu übernehmen. Diesbezüglich wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wohnquartier-Am-Schulzentrum_Gebietsabgr (315 KB)