Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Bebauungsplan „Hettberg“ regelt die Nutzungen des von den Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetrieben (A+B) Landkreis Peine betriebenen Abfallentsorgungszentrums auf den Flächen der ehemaligen Abfalldeponie Stedum und ist seinerzeit am 30.12.2014 in Kraft getreten. A+B hat nunmehr mitgeteilt, dass eine örtliche Verlegung des Wertstoffhofes notwendig wird, da die bisher genutzten Flächen abgängig, zu klein und logistisch nicht optimal verortet sind. Demzufolge ist es erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan in den betroffenen Bereichen anzupassen. A+B hat schriftlich erklärt, die Planungskosten für das Änderungsverfahren zu dem Bebauungsplan zu übernehmen. Eine Gebietsabgrenzung ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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