Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2018/059  

 
 
Betreff: 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Hohenhameln;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
24.09.2018 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Hohenhameln, gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Marktstraße“ sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Edeka Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Planungskosten werden von dem Bauträger bezahlt; ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat am 20.06.2018 stattgefunden. Die anwesenden Bürger haben keine abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken vorgetragen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist mit Schreiben vom 26.07.2018 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.

 

Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.

 


 

  1. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab_4-1_42ÄndFNPHohenhameln (225 KB)      
Anlage 2 2 FNP-42Änd_3-2_4-2_Hohenhameln (768 KB)      
Anlage 3 3 FNP Hohenhameln 42Änd Begr 3-2 180911 (649 KB)