Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2018/049  

 
 
Betreff: Haushaltssicherung 2019;
1. Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln
2. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Hohenhameln
3. Jährlicher Zuschuss an die Realverbände
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
13.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der mit Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 gebildete Arbeitskreis Haushaltssicherung schlägt als Ergebnis seiner Beratungen für das Haushaltsjahr 2019 folgende Maßnahmen vor:

1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.

2. Zum Ausgleich der wegfallenden Einzahlungen aus Straßenausbaubeiträgen werden ab 01.01.2019 die Hebesätze für die Grundsteuern A und B angehoben. Unter Berücksichtigung der geplanten Straßenausbaumaßnahmen im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und der Notwendigkeit, Sanierungsrückstände aufzuholen, werden die Hebesätze von bisher 400 v.H. (Grundsteuer A) bzw. 380 v.H. (Grundsteuer B) auf jeweils 570 v.H. angehoben. Das geplante Ertragsaufkommen für 2019 erhöht sich dadurch bei der Grundsteuer A von 212.000 Euro auf 302.000 Euro und bei der Grundsteuer B von 1.556.000 Euro auf 2.334.000 Euro. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 400 v.H.

3. Zum Ausgleich der Mehrbelastungen der Realverbände, die die straßenbaulichen Maßnahmen ihrer Wirtschaftswege in eigener Verantwortung tragen, wird den Realverbänden ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gewährt.

 

 


1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.

2. Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab 01.01.2019 per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)570 v.H.,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)570 v.H.,

Gewerbesteuer400 v.H.

3. Ab 01.01.2019 wird den zum 01.01. eines Jahres bestehenden Realverbänden jährlich ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gezahlt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr0 Euro

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 4.600 Euro             
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:            4.600 Euro
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:       4.600 Euro

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von 4.600 EUR bei Sachkonto 3011001 (Grundsteuer A) .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: