Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wird ausführlich und teilweise kontrovers und vehement geführt. Zum Teil wird die Erhöhung der Grundsteuer als zu hoch angesehen. Auch wird kritisiert, dass die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grundsteuer auch zur Konsolidierung des allgemeinen Haushalts der Gemeinde Hohenhameln verwendet werden sollen. Außerdem werde neben der Steuererhöhung zu wenig eingespart.
Beschluss:
Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)570 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)570 v.H., Gewerbesteuer400 v.H.
Abstimmungsergebnis:
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