Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2018/057  

 
 
Betreff: Umbau und Sanierung Mehrzweckgebäude Soßmar im Rahmen der Dorfentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:1. FDL Brandes
2. Bautechniker Trappe
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Das Mehrzweckgebäude Soßmar wurde 1979 erbaut und weist zurzeit keinen behindertengerechten Sanitärbereich auf. Im Rahmen der Inklusion ist gerade in öffentlichen Gebäuden die Barrierefreiheit zu gewährleisten.  

Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass Sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Hohenhameln im Zuge der Dorfentwicklung die Errichtung eines barrierefreien Sanitärbereiches im MZG Soßmar. Die Maßnahme ist als Startprojekt für die Ortschaft Soßmar im Dorfentwicklungsplan vorgesehen. Das Architekturbüro Aselmeier hat hierzu Standorte im und am Mehrzweckgebäude untersucht. 

Von den geprüften Varianten wird ein Anbau im Eingangsbereich des Mehrzweckgebäudes favorisiert, da die Maßnahme dort mit den geringsten Eingriffen in den Bestand zu realisieren ist. Entsprechende Planzeichnungen sind beigefügt. 

Bei der im Planungsprozess stattgefundenen baulichen Untersuchung des Gebäudes wurden noch weitreichendere Schäden im Bereich des Flachdaches festgestellt. Des Weiteren ist keine ausreichende Dämmung im jetzigen Dachaufbau vorhanden. Aus energetischen Gründen sollte eine zeitgemäße Aufdachdämmung als Gefälledämmung auf der gesamten Dachfläche verwendet werden. Auch die schadstoffhaltige Attikabekleidung sollte am kompletten Gebäude ersetzt werden.

Für die komplette Maßnahme wurde bereits ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie gestellt, da dieser bis zum 15.09.2018 bei dem Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen war. Es könnten Fördermittel von bis zu 63 % bewilligt werden. Allerdings ist eine Förderung insbesondere für die Teilmaßnahme der Dachsanierung ungewiss, da diese nicht im Dorfentwicklungsplan aufgeführt  ist. Sie sollte jedoch aufgrund des baulichen Zustandes in 2019 erfolgen.  

Der Ortsrat Soßmar hat die Gesamtmaßnahme in seiner Sitzung am 11.09.2018 einstimmig empfohlen.

 

 


 

  1. Die Maßnahme „Umbau und Sanierung Mehrzweckgebäude Soßmar“ wird auf der Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung in der Dorfregion Equord, Mehrum, Soßmar durchgeführt.

 

  1. Nach der Vorlage eines Förderbescheides  sind Vergleichsangebote für die Ausführungsplanung einzuholen, die Maßnahmen über die Vergabestelle des LK Peine auszuschreiben und der Auftrag an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Die energetische Dachsanierung ist auch bei einem ablehnenden Förderbescheid über die Vergabestelle des LK Peine auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 5.000 € 

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 65.000 € bei Produkt: 573110
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 250.000 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von  siehe unten               
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Evtl. Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie in Höhe von max. 63 % (157.500 €) der Bruttokosten.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1814_DGM Grundriss Ansicht (496 KB)