Der Satzung zur Regelung der Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Straßenbegleitgrün der Gemeinde Hohenhameln (Wahlwerbungssatzung) wird in der anliegenden Form zugestimmt.
25.09.2025 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 28 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Satzung zur Regelung der Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Straßenbegleitgrün der Gemeinde Hohenhameln (Wahlwerbungssatzung) wird in der anliegenden Form zugestimmt.