Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Aufgrund Beschluss der Vorlage 2023/051 hat die Gemeindeverwaltung die Planungsleistungen zur Entwicklung eines Naherholungkonzepts für den Bereich zwischen den Straßen „Schützenstraße“, „Angerweg“ und „Am Pfannteich“ ausgeschrieben und das Planungsteam „Studio 5 Freiraumplanung“ beauftragt. Im Rahmen einer Bürgerversammlung am 28.03.2025 wurde eine Bestandsanalyse und Zusammenstellung von Wünschen und Bedarfen durchgeführt. Hieraus ist ein Vorentwurf entwickelt worden, der am 21.06.2025 auf dem Pfannteichgelände öffentlich auch unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Maßgaben „Kinderfreundliche Kommune“ präsentiert und diskutiert wurde. Neben der allgemein sehr positiven Aufnahme des Vorentwurfs wurden an diesem und den folgenden Tagen von Bürgern noch einige Fragen, Bedenken und Hinweise formuliert. Diese wurden seitens des Planungsteams aufgenommen, abgewogen und in die Entwurfsplanung einbezogen. In der Anlage befinden sich neben der planerischen Lageplandarstellung diverse Geländeschnitte zur räumlichen Verdeutlichung, eine textliche Erläuterung und ein umfassender Bemusterungskatalog zur Veranschaulichung beispielgebender Fotos, Materialien, Oberflächen etc..
Der Beschluss des Naherholungskonzeptes erzeugt keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die eingereichte detaillierte Kostenberechnung in Höhe von gerundet 1.300.000 € umfasst die gesamtumfängliche Umsetzung aller Bausteine aus der Konzeption, jedoch ohne Berücksichtigung einer etwaigen Weiternutzung oder eines Ersatzneubaus des Bestandsgebäudes der Badestelle. Die Weiternutzung, Umnutzung oder den Ersatzneubau des Gebäudes ist sowohl in Nutzung als auch von Flächenbedarfen eine vom Naherholungskonzept unabhängige Beschluss- und Kostenstelle und wird daher in der Konzeption auftragsgemäß nur als Platzhalter mit Flächenumfang von fiktiv 500 m² als zweigeschossiger Ersatzneubau dargestellt. Bis zu einer weiterführenden politischen Entscheidung zu Planung- und Nutzungsumfang für einen Ersatzneubau/Sanierung des Bestandgebäudes bleibt dieses im Wesentlichen unberührt erhalten, lediglich eine bauliche Öffnung für die Zuwegung zum Badestellengelände kann mit geringem Kostenaufwand umgesetzt werden.
Weiterhin hat der Beschluss des vorliegenden Naherholungskonzeptes keine bindende Auswirkung für einzelne oder alle Teilbereiche. Ergänzungs- oder Minderungsanforderungen werden erst bei Beschluss zur Umsetzung und Ausführung final beschlossen. Das vorliegende Konzept stellt jedoch sehr wohl die grundlegenden Leitideen und Standortsbereiche für landschaftsbauliche Maßnahmen dar.
Für zukünftige Beschlüsse einzelner oder mehrerer Teilmaßnahmen wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine Öffnung und Verbindung der Teilbereiche „Badestelle“, „Wiese“ und „Wäldchen“ als grundlegende Voraussetzung umzusetzen sind.
Alle Maßnahmen, die das Wäldchen betreffen, sind unter der Prämisse von naturverträglichen Minimaleingriffen nur in direkter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zu planen und durchzuführen. Hierunter fällt insbesondere die Wegeführung, für deren Anlage weder Bäume und Sträucher entnommen werden sollen und aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht nachfolgend erforderliche baumpflegerische Arbeiten.
Unabhängig jedweder Maßnahmen einer etwaigen Umsetzung des Naherholungskozeptes werden im Herbst/Winter 2025/26 aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht in Nachbarschaft zu öffentlichen Straßen und Wegen notwendige baumpflegerische Arbeiten durchgeführt.
Im Rahmen einer Umsetzung sind die Pachtverträge vorab zu prüfen und ggf. anzupassen. Hier wird die Verwaltung erst nach den entsprechenden Umsetzungsbeschlüssen tätig.
1. Der anliegende Entwurf des Naherholungskonzepts Pfannteich wird beschlossen.
2. Die Umsetzung der Konzeption für einzelne oder mehrere Teilmaßnahmen sind durch Anträge zu initiieren und in Haushaltsplanungen zu beantragen.
3. Die Verwaltung ermittelt die entsprechenden Kostenhorizonte von zur Umsetzung beantragten Maßnahmen und prüft die Aquirierung von Fördermitteln.
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