Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Beschluss:
2. Die Umsetzung der Konzeption für einzelne oder mehrere Teilmaßnahmen ist durch die Verwaltung vorzuschlagen und in die Haushaltsplanungen der entsprechenden Jahre aufzunehmen.
3. Die Verwaltung ermittelt die entsprechenden Kostenhorizonte von zur Umsetzung beantragten Maßnahmen, prüft die Akquirierung von Fördermitteln und stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt ein.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig |
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