Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die der Gemeinde zustehende Akzeptanzabgabe entsprechend dem Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen- anlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften verwendet werden soll. Der entsprechende Vorschlag wird den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Die Ausgestaltung nach § 6 (Stichwort 0,1 ct/kWh) bezogen auf die Angebotspflicht des Vorhabenträgers mit den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern wird durch weitere fraktionsübergreifende Beratungen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
zu Ziffer 1: Ja: 22 Nein: 0 Enthaltungen: 1
zu Ziffer 2: Ja: 21 Nein: 0 Enthaltungen: 2 |
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