Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/076  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Tränke", Ortschaft Mehrum;
a) Beratung über den geänderten Entwurf
b) Beschluss über die erneute Veröffentlichung im Internet und die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-109
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
09.09.2025 
Sitzung des Ortsrates Mehrum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
22.09.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.09.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
B-Plan An der Tränke  
Begründung BP An der Tränke  

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 (Vorlage 2025/018) für den Bebauungsplan „An der Tränke“, Ortschaft Mehrum, die Veröffentlichung im Internet beschlossen. Diese erfolgte in der Zeit vom 25.04.2025 bis einschl. 26.05.2025. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 22.04.2025 über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und zur Äerung innerhalb der Veröffentlichungsfrist aufgefordert.

 

Der Ortsrat Mehrum hat dann in seiner Sitzung am 15.07.2025 empfohlen, die Festsetzungen des Bebauungsplanes dahingehend zu ändern, dass in Teilbereichen auch eine verdichtete Bebauung mit Reihen- und Mehrfamilienhäusern möglich ist.

 

Folgende Änderungen sollten somit vorgenommen werden:

-          Erhöhung der Grundflächenzahl im nördlichen Bereich auf 0,4

-          Erhöhung der Traufhöhe im mitteleren Planbereich auf 7,20 m

-          Offene Bauweise im nördlichen und mittleren Bereich 

 

Nach § 4a Abs. 3 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplabnes erneut im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen erneut einzuholen, wenn dieser nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird. Werden durch die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt, soll die Einholung der Stellungnahmen auf die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (hier: Landkreis Peine) beschränkt werden.

 

Ein geänderter Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.


 

  1. Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „An der Tränke“, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht.

 

  1. Da durch die Änderung des Planentwurfes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührte Behörde, den Landkreis Peine, beschränkt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan An der Tränke (1597 KB)      
Anlage 2 2 Begründung BP An der Tränke (629 KB)