Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Mit der Regionalen Landesschulbehörde (RLSB) in Braunschweig hat am 17.09.2025 ein Gespräch bezüglich der Einrichtung einer eigenen Schulleitung für den Grundschulstandort Clauen stattgefunden. Diese Maßnahme ist geeignet, den Grundschulstandort Clauen zu stärken. Das Gespräch verlief positiv. Die notwendigen Maßnahmen werden ergriffen.
In der Ratssitzung vom 26.9.2024 wurde zur BV 2024/070 einstimmig beschlossen (Beschluss Nr. 3.), dass eine weitere Verkehrsbelastung der AnwohnerInnen der Triftstraße nicht zumutbar ist. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, mit der Verkehrsbehörde möglichst zu vereinbaren, dass der Schwerlastverkehr nicht die Triftstraße benutzen darf. Im Rahmen eines Ortstermins am 27.3.2025 in der Triftstraße wurden Einzelheiten zum Lkw- Durchfahrverbot besprochen. Nachdem die Möglichkeiten des Lkw-Durchfahrverbotes eingehend erörtert wurden, hat Ortsbürgermeister Jens Böker darum gebeten, dass die ortsansässigen Landwirte aus Mehrum von dem Lkw-Durchfahrverbot ausgenommen sein sollen. Der Landkreis Peine hat sich bereit erklärt, für die ortsansässigen Landwirte Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Am 1.9.2025 ist durch den Landkreis Peine eine VBA mit Einzelheiten zum Lkw-Durchfahrverbot eingegangen. Am 15.9.2025 wurden die angeordneten Verkehrszeichen gemäß VBA aufgestellt. Ortsbürgermeister Jens Böker wurde vorab über die VBA informiert und hat in der Ortsratssitzung in Mehrum am 9.9.2025 darüber berichtet. Der Ortslandwirt in Mehrum soll an der Ortsratssitzung teilgenommen haben. Am 18.9.2025 hat auf Wunsch des Ortslandwirtes in Mehrum im Rathaus ein Erörterungsgespräch zur VBA des Landkreises Peine stattgefunden. Auf meine Nachfrage hat sich ergeben, dass die ortsansässigen Landwirte noch keine Ausnahmegenehmigungen durch den Landkreis Peine erhalten haben. In dem Zusammenhang habe ich dem Ortslandwirt mitgeteilt, sofern die zu erwartenden Ausnahmegenehmigungen Kosten auslösen, möge man sich bitte nochmals bei mir melden. Ich habe meine Hilfe zugesichert, im Hinblick auf die VBA in der Triftstraße zu versuchen, Modifizierungen zu erreichen, ohne Zusagen machen zu können. Am 19.9.2025 hat der Mehrumer Ortslandwirt mitgeteilt, dass er am selben Tage eine Nachricht vom Landkreis Peine zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung erhalten habe, die für ihn gebührenpflichtig sei. Nach hiesiger Auffassung ist nicht nachzuvollziehen, dass für die ortsansässigen Landwirte aus Mehrum die Ausnahmegenehmigungen gebührenpflichtig sind. Insofern werden von hier Verbesserungen zugunsten der Landwirte angestrebt. Der Ortsrat Mehrum will die durch den Landkreis Peine erhobenen Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen zugunsten der örtlichen Landwirte in Mehrum lösen. Aufgrund des Gesprächs am 18.9.2025 im Rathaus mit dem Ortslandwirt der Ortschaft Mehrum wurde von hier mit einem gesonderten Anschreiben vom 24.9.2025 an den Landkreis Peine beantragt, dass an der Einmündung B 65/ Triftstraße am Vz 253 angebrachte Zusatzzeichen „600 m“ zu entfernen und stattdessen mit dem Zusatzzeichen „Zufahrt bis Raiffeisen frei“ zu versehen. Weiterhin wurde an den Landkreis Peine die Frage nach der Zulässigkeit auf Herausgabe der „VBA Triftstraße“ an Ratsmitglieder gestellt. Der Landkreis Peine hat mit Antwortschreiben vom 24.9.2025 den Eingang des hiesigen Schreibens bestätigt und mir eine Rückantwort zugesagt. Am 25.9.2025 ist hier ein anwaltliches Schreiben im Namen der Raiffeisenlagerhaus Peine GmbH eingegangen, die eine Zusatzbeschilderung verlangt, wonach die Zufahrt „bis Raiffeisen freigegeben“ wird. Dem Rechtsanwaltsbüro wurde mitgeteilt, dass zuständige Behörde für die VBA der Landkreis Peine ist.
Auf Verlangen kann Ratsmitgliedern unter Beachtung der Voraussetzungen gemäß NKomVG Akteneinsicht gewährt werden.
Am 15.09.2025 hat ein gemeinsamer Termin vor Ort stattgefunden. Nach erster Aussage des Anlagenherstellers gibt es voraussichtlich keine technische Möglichkeit, die Bestandsanlage zu reparieren und mit der vorhandenen Steuerung wieder in Betrieb zu nehmen. Es wurde der eindringliche Hinweis gegeben, dass von der Lüftungsanlage ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko für die Badegäste ausgeht. Aus diesem Grund wurde daraufhin seitens der Verwaltung der Schwimmbetrieb vorerst untersagt. Eine schriftliche Bewertung des Zustandes durch die Herstellerfirma steht trotz wiederholter telefonischer und schriftlicher Aufforderung noch aus. Derzeit wird mit dem vor zwei Jahren beauftragten Fachplanungsbüro und dem Landkreis Peine geprüft, ob die akute Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung verifiziert wird und mit welchen Maßnahmen sie möglicherweise abgestellt werden kann. Es lässt sich daher heute keine Aussage zum Zeitpunkt einer etwaigen Wiedereröffnung des Hallenbades treffen.
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