Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die der
Gemeinde zustehende Akzeptanzabgabe entsprechend dem Gesetz zur
Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-
anlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften verwendet
werden soll.
Der entsprechende Vorschlag wird den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Die Ausgestaltung nach § 6 (Stichwort 0,1 ct/kWh) bezogen auf die
Angebotspflicht des Vorhabenträgers mit den betroffenen Einwohnerinnen und
Einwohnern wird durch weitere fraktionsübergreifende Beratungen erfolgen.