Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2025, 2026 und 2027 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2025, 2026 und 2027 einzuplanen.
10.12.2024 - Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur
Ö 9 - ungeändert beschlossen
19.12.2024 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2025, 2026 und 2027 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2025, 2026 und 2027 einzuplanen.