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Auszug - Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln; Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten vereinseigener Sport- und Schützenhäuser  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2024/100 Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln; Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten vereinseigener Sport- und Schützenhäuser
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Lena Meyer
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Meyer, Lena
 
Wortprotokoll

Einstimmig fasste der Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2025, 2026 und 2027 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2025, 2026 und 2027 einzuplanen.