Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die Bewirtschaftung der vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss.
Dieser Zuschuss wurde mit Ratsbeschluss vom 22.03.2012 auf Basis des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 auf 50% für die Abrechnungsjahre 2012 und 2013 festgesetzt. Der zur Verteilung bereitgestellte Betrag belief sich auf 30.291,61 €.
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung im Jahr 2015 wurde ein Arbeitskreis gegründet, der sich mit der "Ungleichbehandlung" von Sport- und Schützenvereinen, die zum einen eigene Sportstätten betreiben bzw. zum anderen fremde Einrichtungen nutzen, befasst hatte, aber keine für alle Vereine zufriedenstellende Lösung erarbeiten konnte.
Daher wurde der Bewirtschaftungskostenzuschuss für die Abrechnungsjahre 2015, 2016 und 2017 wieder auf Basis des Gesamtvolumens der im Jahr 2012 beschlossenen Regelung festgesetzt. Diese Regelung fand auch für den Abrechnungszeitraum 2018 bis 2020 und 2022 bis 2024 Anwendung.
Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2025, 2026 und 2027 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2025, 2026 und 2027 einzuplanen.
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