Bürgermeister Erwig verpflichtet Ratsherrn Berkhan gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz durch Handschlag seine Aufgaben als Ratsherr nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner weist ihn der Bürgermeister mit Bezug auf § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz auf die ihm nach den §§ 40 – 42 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hin. Eine Pflichtenbelehrung wird von Ratsherrn Berkhan unterschrieben.
Beschluss:
Es wird empfohlen, so zu verfahren.