Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/013  

 
 
Betreff: Entgelte für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude und Sportstätten durch Vereine u. a. in der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
19.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
28.03.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Zum 01.01.2018 wurden neue Abrechnungsbedingungen für Vereine u. a. bei der Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern/Mehrzweckgebäuden und Sportstätten (BV 40/2017 und 41/2017) beschlossen. Seitdem sind u. a. Nutzungszeiten im Trainings- und Übungsbetrieb mit 4,00 € je angefangene Zeitstunde abzurechnen.

In der praktischen Umsetzung hat sich allerdings gezeigt, dass es damit - gerade bei der Abrechnung von Hallenzeiten in den Sportstätten - zu Doppelabrechnungen kommt. So werden Vereine, die z. B. die Sportstätte nacheinander für je 1 ½ Stunden nutzen, mit insgesamt 2 Stunden abgerechnet. Damit wird pro Verein eine ½ Stunde doppelt in Rechnung gestellt, die nicht effektiv wegen der vergebenen Anschlusszeit genutzt werden kann.

Für Vereinsnutzer, die mehrere Trainings-/Übungsstätten in Anspruch nehmen, führt die Erhöhung des Nutzungsentgeltes von 2,00 € auf 4,00 € ohnehin zu einer Mehrbelastung. Daher sollte von der grundsätzlichen Abrechnung mit 4,00 € je angefangene Zeitstunde abgesehen werden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abrechnungsbedingungen rückwirkend zum 01.01.2019 wie folgt anzupassen:

Bei Vereinsnutzungen u. a. wird die erste angefangene Zeitstunde mit 4,00 € abgerechnet. Danach wird jede weitere ½ Stunde mit 2,00 € in Rechnung gestellt.

Die anderen im Jahr 2017 beschlossenen Abrechnungsbedingungen bleiben unverändert (Veranstaltungen mit Eintritt/Umlage, Nichtnutzung gebuchter Zeiten).

 

 


Das Entgelt für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude und Sportstätten in der Gemeinde Hohenhameln durch Vereine, Verbände, Kirchen, Gruppen und sonstige Organisationen wird rückwirkend zum 01.01.2019 für die erste angefangene Zeitstunde auf 4,00 € festgesetzt. Jede weitere ½ Stunde wird mit 2,00 € abgerechnet.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen

geringe Mindereinnahmen bei den Kostenstellen 573101 bis 573111 und 421100 unter den Sachkonten 3321021