Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/025  

 
 
Betreff: 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Schanze", Ortschaft Soßmar
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Brandes
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
25.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
28.03.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

In seiner Sitzung am 13.12.2018 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Schanze“, Ortschaft Soßmar beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2018/071). Diese erfolgte in der Zeit vom 12.02. bis einschl. 13.03.2019.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 06.02.2019 unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.

Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls im Anhang.

 

 


 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Schanze“, 1. vereinfachte Änderung, Ortschaft Soßmar, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanziellAuswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                       bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                         Nein        Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab_3-2_Schanze1vereinfÄ_anonym (306 KB)      
Anlage 2 2 Schanze-1-vereinf-Änd_10-1_BPlan-farbe (174 KB)      
Anlage 3 3 Schanze-1-vereinf-Änd_10-1_PLZ-TF (151 KB)      
Anlage 4 4 Schanze 1Änd Begr 10-1 (461 KB)