Bürgermeister Erwig teilt mit, dass der Förderbescheid nunmehr auch schriftlich vorliegt.
Beschluss:
In Abänderung des Beschlussvorschlags beschließt der Rat den Sperrvermerk bei den Mitteln für die Sanierung des Rathausplatzes im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 unter folgenden Voraussetzungen aufzugeben:
- das Bürgerbegehren kommt mangels ausreichender Unterstützungsunterschriften nicht zustande
oder
- bei einem eventuellen Bürgerentscheid nicht erreicht wird, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der nach § 48 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz beträgt.