Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur
Gremium: Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur
Datum: Di, 07.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten    
Ö 2  
Planung und Neubau einer weiteren Kindertagesstätte in der Gemeinde Hohenhameln
Enthält Anlagen
2016/044  
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.03.2016
2016/015  
   
   
Ö 4  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner    
Ö 5  
Bericht der Verwaltung    
Ö 6  
Kinderkrippe Soßmar; Antrag auf Verlängerung der Zahlung des Betriebskostenzuschusses
Enthält Anlagen
2016/034  
    VORLAGE
   

 

1.     Dem Antrag der Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 70.603,24 € wird zugestimmt. Der Betrag wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt.

 

2.     Auch für die Folgejahre wird bis auf weiteres gemäß Vereinbarung ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Die Kinderkrippe "Flohkiste" hat der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn des neuen Krippenjahres den Wirtschaftsplan vorzulegen, aus dem sich die monatliche Höhe des Zuschusses ergibt. Ein gesonderter Beschluss über die Höhe des Zuschussbetrages wird nicht mehr gefasst. Die politischen Gremien werden jährlich über die Höhe des aktuellen Betriebskostenzuschusses vor Beginn des Krippenjahres informiert.

 

 

 

3.     Die Kinderkrippe verpflichtet sich, nach Beendigung des entsprechenden Krippenjahres die Jahresrechnung vorzulegen. Die Art und Weise der Verrechnung einer Mehr- bzw. Mindereinnahme gegenüber der Schätzung wird zu gegebener Zeit mit der Kinderkrippe abgesprochen.

 

4.     Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur    DATUM: Di, 07.06.2016    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

1.     Dem Antrag der Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 70.603,24 € wird zugestimmt. Der Betrag wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt.

 

2.     Auch für die Folgejahre wird bis auf weiteres gemäß Vereinbarung ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Die Kinderkrippe "Flohkiste" hat der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn des neuen Krippenjahres den Wirtschaftsplan vorzulegen, aus dem sich die monatliche Höhe des Zuschusses ergibt. Ein gesonderter Beschluss über die Höhe des Zuschussbetrages wird nicht mehr gefasst. Die politischen Gremien werden jährlich über die Höhe des aktuellen Betriebskostenzuschusses vor Beginn des Krippenjahres informiert.

 

3.     Die Kinderkrippe verpflichtet sich, nach Beendigung des entsprechenden Krippenjahres die Jahresrechnung vorzulegen. Die Art und Weise der Verrechnung einer Mehr- bzw. Mindereinnahme gegenüber der Schätzung wird zu gegebener Zeit mit der Kinderkrippe abgesprochen.

 

4.     Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 16.06.2016    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Ratsfrau Kunz befindet sich im Mitwirkungsverbot und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Beschluss:
 

1.     Dem Antrag der Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 70.603,24 € wird zugestimmt. Der Betrag wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt.

 

2.     Auch für die Folgejahre wird bis auf weiteres gemäß Vereinbarung ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Die Kinderkrippe "Flohkiste" hat der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn des neuen Krippenjahres den Wirtschaftsplan vorzulegen, aus dem sich die monatliche Höhe des Zuschusses ergibt. Ein gesonderter Beschluss über die Höhe des Zuschussbetrages wird nicht mehr gefasst. Die politischen Gremien werden jährlich über die Höhe des aktuellen Betriebskostenzuschusses vor Beginn des Krippenjahres informiert.

 

3.     Die Kinderkrippe verpflichtet sich, nach Beendigung des entsprechenden Krippenjahres die Jahresrechnung vorzulegen. Die Art und Weise der Verrechnung einer Mehr- bzw. Mindereinnahme gegenüber der Schätzung wird zu gegebener Zeit mit der Kinderkrippe abgesprochen.

 

4.     Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

Ö 7  
Gemeindebus: Fahrten zu den Kindertagesstätten und zum Nulltarif
Enthält Anlagen
2016/043  
Ö 8  
Anfragen und Anregungen, Anträge