Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Tagesordnung - Sitzung des Feuerschutzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Feuerschutzausschusses
Gremium: Feuerschutzausschuss
Datum: Do, 16.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten      
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 01.12.2022  
2022/733  
     
   
Ö 3  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner      
Ö 4  
Bericht der Verwaltung      
Ö 5  
Bericht des Gemeindebrandmeisters      
Ö 6  
Ortsbrandmeister für die Ortschaft Harber  
2023/024  
Ö 7  
Stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum  
2023/025  
Ö 8  
Stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Stedum-Bekum  
2023/028  
Ö 9  
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln  
Enthält Anlagen
2023/039  
Ö 10  
Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr  
Enthält Anlagen
2022/120-01  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe wird den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hohenhameln die Befugnis zur Verkehrsregelung bei allen gemeindlichen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen örtlicher Vereine im Sinne des NBrandSchG wie Brauchtums-, kirchliche und ähnliche Umzüge im Straßenraum der Gemeinde unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

 

a)      Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.

 

b)      Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

 

c)      Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

d)      Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.

 

  1. Der freiwillige Einsatz der örtlichen Feuerwehren zur Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen ist nach der neugefassten Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln gebührenfrei.

 

 

   
    16.03.2023 - Feuerschutzausschuss
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:
1. Im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe wird den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hohenhameln die Befugnis zur Verkehrsregelung bei allen gemeindlichen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen örtlicher Vereine im Sinne des NBrandSchG wie Brauchtums-, kirchliche und ähnliche Umzüge im Straßenraum der Gemeinde unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

 

a) Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.

 

b) Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

 

c) Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

d) Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.

 

2. Der freiwillige Einsatz der örtlichen Feuerwehren zur Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen ist nach der neugefassten Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln gebührenfrei.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig

   
    23.03.2023 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
 

  1. Im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe wird den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hohenhameln die Befugnis zur Verkehrsregelung bei allen gemeindlichen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen örtlicher Vereine im Sinne des NBrandSchG wie Brauchtums-, kirchliche und ähnliche Umzüge im Straßenraum der Gemeinde unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

 

a)      Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.

 

b)      Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

 

c)      Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

d)      Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.

 

  1. Der freiwillige Einsatz der örtlichen Feuerwehren zur Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen ist nach der neugefassten Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln gebührenfrei.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

Ö 11  
Vertrag zum "Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine" über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen  
Enthält Anlagen
2023/040  
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Gemeindebrandmeister (115 KB)