Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In der Sitzung des Feuerschutzausschusses am 01.12.2022 wurde die Beschlussempfehlung zur Vorlage Nr. 2022/120 aufgrund der Überarbeitung der Feuerwehrgebührensatzung zurückgestellt, damit für die Verkehrsregelung durch die Freiwilligen Feuerwehren bei gemeindlichen Veranstaltungen möglichst keine Gebühren erhoben werden müssen. Der Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport zur Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr zur Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen ist als Anlage beigefügt. Der Sachverhalt ist der Beschlussvorlage Nr. 2022/120 zu entnehmen. Gemäß § 3 Satz 2 Buchstabe a) der neu zu fassenden Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln besteht für Umzugsbegleitung und Einsätze, die das Brauchtum und den soziokulturellen Bereich fördern, keine Gebührenpflicht (siehe Vorlage Nr. 2023/039). Dementsprechend ist die Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr gebührenfrei.
a) Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
b) Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
c) Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
d) Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.
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