Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Gemeinden wirken nach § 4 S. 1 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) bei der Aufgabe des Katastrophenschutzes mit. Die Aufgabe des Katastrophenschutzes obliegt gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 NKatSG dem Landkreis Peine als untere Katastrophenschutzbehörde. Aufgrund der Pflicht (§ 5 NKatSG) auf verschiedene Schadensereignisse vorbereitet zu sein sowie der aktuellen Lage bereitet sich der Landkreis Peine u.a. auf einen langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall vor. Mit dem Ausfall des Stromnetzes würde binnen weniger Stunden die Infrastruktur zusammenbrechen. Die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Peine und somit auch der Gemeinde würde aufgrund des Ausfalls der Informations- und Kommunikationswege deutlich erschwert werden.
Um auch bei einem solchen Krisenfall mit den Bürgerinnen und Bürger in Kontakt treten zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Peine ein „Leuchtturmkonzept“ für den Landkreis Peine entwickelt.
Ein „Leuchtturm“ ist eine dezentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Einsatzkräfte. In diesen werden lagerelevante Informationen gesammelt und an die Bevölkerung bzw. den Katastrophenschutzstab weitergeleitet. Das Ziel ist die Schaffung eines standortnahen Krisenmanagements. Die Ausarbeitung des „Leuchtturmkonzept“ erfolgte im Rahmen der o.g. Mitwirkungspflicht und als zuständige Stelle für die Aufgaben der örtlichen Gefahrenabwehr nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Neben der Einrichtung der „Leuchttürme“ bei einem Katastrophenfall können diese auch im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr eingerichtet und genutzt werden. Im gesamten Kreisgebiet werden insgesamt 34 Objekte zu entsprechenden „Leuchttürmen“ umgerüstet. Die Objekte sind dabei so ausgewählt, dass eine fußläufige Erreichbarkeit zumutbar ist. In Ortschaften in denen kein „Leuchtturm“ eingerichtet wird, werden aktuelle Aushänge an den Feuerwehrhäusern bereitgestellt.
Das Konzept sowie der Vertrag wurden im Vorfeld zwischen den Gemeinden / der Stadt und dem Landkreis Peine abgestimmt.
Die Kosten für die Ertüchtigungen der Objekte werden dabei jeweils zur Hälfte von den Gemeinden / der Stadt und dem Landkreis Peine zu 100 Prozent getragen. Nach dem „Leuchtturmkonzept“ waren für die Gemeinde Hohenhameln 4 Anlaufstellen vorgesehen, deren Kosten für die Ertüchtigung vom Landkreis Peine übernommen werden. Es sollten jedoch in allen Ortschaften der Gemeinde Anlaufstellen geschaffen werden. Dazu ist geplant, in 9 Ortschaften die Feuerwehrgerätehäuser sowie in der Ortschaft Bründeln das Schützenhaus (nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung) und in der Ortschaft Rötzum das dortige Dorfgemeinschaftshaus zu ertüchtigen. Mit Schreiben vom 08.03.2023 hat der Landkreis mitgeteilt, dass er beabsichtigt, ein weiteres Förderprogramm für die Ertüchtigung von Anlaufstellen auf den Weg zu bringen. Durch diese Regelung würde sich die Anzahl der förderfähigen Objekte für die Gemeinde Hohenhameln von 4 auf 7 erhöhen. Der Beschlussvorlage sind der Vertragsentwurf, das „Leuchtturmkonzept, die Förderrichtlinie sowie das Schreiben des Landkreises Peine vom 08.03.2023 als Anlagen beigefügt.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den beigefügten Vertrag zum "Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine" über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen zu unterzeichnen. 2. Aufgrund der noch durchzuführenden Ausschreibung wird der Auftrag für die Anschaffung der Notstromaggregate und die Installation der Geräte an den Anbieter mit dem jeweilig wirtschaftlichsten Angebot vergeben. 3. Mit dem Grundstückseigentümer des Schützenhauses in Bründeln ist eine entsprechende Vereinbarung über die Nutzung des Gebäudes als Anlaufstelle abzuschließen.
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