Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2023/040  

 
 
Betreff: Vertrag zum "Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine" über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Vorbereitung
16.03.2023 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinden wirken nach § 4 S. 1 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) bei der Aufgabe des Katastrophenschutzes mit. Die Aufgabe des Katastrophenschutzes obliegt gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 NKatSG dem Landkreis Peine als untere Katastrophenschutzbehörde.

Aufgrund der Pflicht (§ 5 NKatSG) auf verschiedene Schadensereignisse vorbereitet zu sein sowie der aktuellen Lage bereitet sich der Landkreis Peine u.a. auf einen langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall vor.

Mit dem Ausfall des Stromnetzes würde binnen weniger Stunden die Infrastruktur zusammenbrechen. Die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Peine und somit auch der Gemeinde würde aufgrund des Ausfalls der Informations- und Kommunikationswege deutlich erschwert werden.

 

Um auch bei einem solchen Krisenfall mit den Bürgerinnen und Bürger in Kontakt treten zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Peine ein „Leuchtturmkonzept“ für den Landkreis Peine entwickelt.

 

Ein „Leuchtturm“ ist eine dezentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Einsatzkräfte. In diesen werden lagerelevante Informationen gesammelt und an die Bevölkerung bzw. den Katastrophenschutzstab weitergeleitet.

Das Ziel ist die Schaffung eines standortnahen Krisenmanagements.

Die Ausarbeitung des „Leuchtturmkonzept“ erfolgte im Rahmen der o.g. Mitwirkungspflicht und als zuständige Stelle für die Aufgaben der örtlichen Gefahrenabwehr nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).

 

Neben der Einrichtung der „Leuchttürme“ bei einem Katastrophenfall können diese auch im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr eingerichtet und genutzt werden.

Im gesamten Kreisgebiet werden insgesamt 34 Objekte zu entsprechenden „Leuchttürmen“ umgerüstet. Die Objekte sind dabei so ausgewählt, dass eine fußläufige Erreichbarkeit zumutbar ist. In Ortschaften in denen kein „Leuchtturm“ eingerichtet wird, werden aktuelle Aushänge an den Feuerwehrhäusern bereitgestellt.

 

Das Konzept sowie der Vertrag wurden im Vorfeld zwischen den Gemeinden / der Stadt und dem Landkreis Peine abgestimmt.

 

Die Kosten für die Ertüchtigungen der Objekte werden dabei jeweils zur Hälfte von den Gemeinden / der Stadt und dem Landkreis Peine zu 100 Prozent getragen.               
Es werden jährlich 100.000 € aus der katalogfähigen Förderung der Feuerschutzsteuer zurückgehalten und für die Umrüstung eingesetzt. Somit sind keine zusätzlichen Belastungen im Haushalt der Gemeinde / Stadt zu berücksichtigen.               
Neben den 100.000 € aus der Feuerschutzsteuer werden für die Umrüstung der Objekte jährlich 100.000 € vom Landkreis Peine zur Verfügung gestellt.             

Die Kosten werden auf Antrag vom Landkreis Peine erstattet. Das Verfahren sieht vor, dass die Gemeinden / Stadt die notwendigen Maßnahmen umsetzen und zunächst die Kosten dafür tragen. Nach Abschluss der Maßnahmen können die Kosten in Form eines Antrages geltend gemacht werden.

Nach dem „Leuchtturmkonzept“ waren für die Gemeinde Hohenhameln 4 Anlaufstellen vorgesehen, deren Kosten für die Ertüchtigung vom Landkreis Peine übernommen werden. Es sollten jedoch in allen Ortschaften der Gemeinde Anlaufstellen geschaffen werden. Dazu ist geplant, in 9 Ortschaften die Feuerwehrgerätehäuser sowie in der Ortschaft Bründeln das Schützenhaus (nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung) und in der Ortschaft Rötzum das dortige Dorfgemeinschaftshaus zu ertüchtigen. Mit Schreiben vom 08.03.2023 hat der Landkreis mitgeteilt, dass er beabsichtigt, ein weiteres Förderprogramm für die Ertüchtigung von Anlaufstellen auf den Weg zu bringen. Durch diese Regelung würde sich die Anzahl der förderfähigen Objekte für die Gemeinde Hohenhameln von 4 auf 7 erhöhen.

Der Beschlussvorlage sind der Vertragsentwurf, das „Leuchtturmkonzept, die Förderrichtlinie sowie das Schreiben des Landkreises Peine vom 08.03.2023 als Anlagen beigefügt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den beigefügten Vertrag zum "Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine" über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen zu unterzeichnen.

2. Aufgrund der noch durchzuführenden Ausschreibung wird der Auftrag für die Anschaffung der Notstromaggregate und die Installation der Geräte an den Anbieter mit dem jeweilig wirtschaftlichsten Angebot vergeben.

3. Mit dem Grundstückseigentümer des Schützenhauses in Bründeln ist eine entsprechende Vereinbarung über die Nutzung des Gebäudes als Anlaufstelle abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 270.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

270.000

bei Produkt

IV12610104

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?   Siehe unten

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

Siehe unten

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:


Es entstehen Folgekosten in unbekannter Höhe für die Wartung und Instandhaltung der Geräte.

Nach dem „Leuchtturmkonzept“ werden die die Kosten für die Ertüchtigung von 4 Anlaufstellen vom LK Peine übernommen. Allerdings geschieht dieses auf Antrag und deutlich zeitversetzt. Zusätzlich hat der LK Peine in Aussicht gestellt über ein weiteres noch aufzustellendes Förderprogramm, Kosten von 3 weiteren Objekten zu erstatten.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertragsentwurf Leuchtturmkonzept (404 KB)      
Anlage 2 2 Leuchtturmkonzept Landkreis Peine (770 KB)      
Anlage 3 3 Förderrichtlinie Umrüstung (10 KB)      
Anlage 4 4 Schreiben Landkreis Peine (367 KB)