Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Beschluss:
a) Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
b) Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
c) Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
d) Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.
2. Der freiwillige Einsatz der örtlichen Feuerwehren zur Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen ist nach der neugefassten Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln gebührenfrei.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig |
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