Nach der Einbringung des Haushalts durch Bürgermeister Erwig und ausführlicher, teilweise kontrovers geführter, Diskussion wird der Antrag der SPD-Fraktion, die Ziffer 4 des neuen Beschlussvorschlags ersatzlos zu streichen, mit 14 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Beschluss:
1.Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)400 v.H.,
b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B)380 v.H.,
Gewerbesteuer400 v.H.
2. Es wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen, je einem weiteren Mitglied der SPD- und CDU-Fraktion, ggf. den Fraktionsvorsitzenden sowie dem Ratsherrn Goldbeck gebildet, die bis zur Ratssitzung im März 2017 Vorschläge zur Haushaltssicherung macht.
3. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sowie das Investitionsprogramm bis 2020 werden unter Berücksichtigung der anliegenden Änderungen erlassen.