Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/102  

 
 
Betreff: Neufassung der Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Neufassung der Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Hohenhameln  

Die vom Gemeinderat im Jahr 2002 beschlossene Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Hohenhameln war nach § 4 der Verordnung bis zum 31. Dezember 2016 befristet.

Darüber hinaus sind einige redaktionelle Änderungen, wie z. B. die gesetzliche Grundlage sowie die Angleichung der Währung (§ 3 Abs. 2) notwendig geworden.

Die Neufassung der Verordnung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 


Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Neufassung der Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Hohenhameln.

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung der Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Hohenhameln (11 KB)