Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/094  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 sowie Investitionsprogramm bis 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
07.12.2016 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über die Haushaltssatzung sowie das Investitionsprogramm. Gemäß § 112 Abs. 1 NKomVG ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2017 wurde den Ratsmitgliedern am 03.11.2016 ausgehändigt; zusätzlich ist er der vorliegenden Beschlussvorlage als Anlage für das Ratsinformationssystem beigefügt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/in wurden zum Haushalt gehört. Die Wünsche und Anregungen wurden teilweise in den Entwurf eingearbeitet und zur Beratung in den Fraktionen im Übrigen vollständig in Form einer Liste erfasst.

Die vergangenen Haushaltsjahre sind ausgesprochen unterschiedlich verlaufen. Das letzte ausgeglichene Rechnungsjahr war 2013, das nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis mit einem Jahresergebnis von 2.221.293,27 Euro abgeschlossen wurde. Nach Verrechnung der Fehlbeträge aus Vorjahren zum Stichtag 31.12.2012 in Höhe von -67.784,11 Euro standen am 31.12.2013 Überschussrücklagen in Höhe von 2.153.509,16 Euro zu Buche. Das Haushaltsjahr 2014 begann zunächst ähnlich erfolgversprechend, ab Ende des zweiten Quartals sind aufgrund unvorhersehbarer Rückzahlungen jedoch erhebliche Mindererträge bei der Gewerbesteuer eingetreten. Diese Entwicklung setzt sich seitdem durch unterdurchschnittliche Gewerbesteuervorauszahlungen fort. Vorbehaltlich der ausstehenden Jahresabschlussbuchungen ist für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Fehlbetrag von 2.524.426,76 Euro und für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag von 2.290.720,01 Euro zu rechnen. Die ehemaligen Überschussrücklagen kehren sich damit zum Stichtag 31.12.2015 in aufgelaufene Fehlbeträge von vorläufig -2.661.637, 61 Euro um, die sich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 (der planerische Fehlbedarf beträgt 2.415.300,00 Euro) weiter erhöhen werden.

Bezogen auf die Gewerbesteuererträge ist für das Haushaltsjahr 2017 von einer Erholung auszugehen, die aber durch systembedingt steigende Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage sowie sinkende Schlüsselzuweisungen nur teilweise zu einer Verbesserung des Ergebnisses führt. Die finanziellen Belastungen sämtlicher Pflicht- und freiwilligen Aufgaben nehmen durch steigende Sach- und Personalkosten und die Übernahme neuer Aufgaben (z.B. den Zuschussbedarf für die neu zu errichtende Kindertagesstätte in Mehrum) weiter zu. Nicht zuletzt durch die erfolgten Investitionen der vergangenen Jahre wird auch der Abschreibungsaufwand weiter steigen. Dies vorausgeschickt werden sich die Eckdaten der Haushaltssatzung gegenüber dem Vorjahr wie folgt ändern:

 

2016

2017

+/-

Ordentliche Erträge

11.141.600

11.328.000

+186.400

Ordentliche Aufwendungen

13.556.900

13.965.700

+408.800

Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

10.563.800

10.706.400

+142.600

Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

12.579.000

12.979.400

+400.400

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

807.000

1.251.100

+444.100

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

5.671.700

4.588.900

-1.082.800

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

4.864.700

3.337.800

-1.526.900

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

194.800

237.400

+42.600

 

Auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2020 lässt keine bessere Perspektive erwarten. Die Gemeinde wird strukturbedingt kaum in der Lage sein, ausgeglichene Haushalte zu erreichen und stattdessen hohe Fehlbeträge haben. Auf die 2010 begonnenen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts wird es deshalb in Zukunft verstärkt ankommen.

 

Eine vergleichbare Situation wie im Ergebnishaushalt stellt sich 2017 auch im Finanzhaushalt dar. Die Liquiditätslage hat sich seit 2013 kontinuierlich verschlechtert. Während des gesamten Jahres 2013 mussten keine Liquiditätskredite aufgenommen werden und am 31.12.2013 war ein Endbestand an Zahlungsmitteln von 1.381.702,96 Euro zu verzeichnen. Die Lage hat sich aber parallel zur Verschlechterung des Ergebnishaushalts ab Mitte 2014 drastisch verschlechtert, so dass noch im September eine Nachtragshaushaltssatzung zur Sicherstellung der Liquidität beschlossen werden musste. Die gleiche Situation ist 2015 erneut eingetreten und am 31.12.2015 hat der Endbestand an Zahlungsmitteln -2.328.428,28 Euro betragen. Abhängig von der Entwicklung der verbleibenden Wochen ist damit zu rechnen, dass sich dieser Stand zum 31.12.2016 auf rd. -3.500.000 Euro verschlechtern könnte.

Für sich betrachtet schließt das Haushaltsjahr 2017 im Entwurf des Finanzhaushalts mit einem Saldo von rd. -2.510.400 Euro. Abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Liquiditätskredite zum Jahresanfang wird der voraussichtliche Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 2017 im Plan ca. -6.010.400 Euro betragen. Dabei ist berücksichtigt, dass die vorgesehenen „Nettoinvestitionen“ in Höhe von 3.337.800 Euro vollständig durch Kreditaufnahmen zu finanzieren sein werden.

Ein Investitionsprogramm war dem ausgehändigten Haushaltsplan beigefügt. Seit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eingetretene Veränderungen in den festzusetzenden Ansätzen werden zu den Ausschusssitzungen in Form einer Änderungsliste zur Verfügung gestellt.

 

 


Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sowie das Investitionsprogramm bis 2020 werden erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltsplan

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan 2017 Entwurf (26628 KB)      
Stammbaum:
2016/094   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 sowie Investitionsprogramm bis 2020   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Vorlage
2016/094-01   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 sowie Investitionsprogramm bis 2020   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Vorlage