Bürgermeister Erwig verpflichtet Ratsherrn Stolte gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), seine Aufgaben als Ratsherr nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten und weist ihn mit Bezug auf § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin.