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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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| Ö 2 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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| Ö 3 |
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Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: DIBA Entsorgungsgesellschaft mbH
Vorhaben: -Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen/-Aufstellung einer mobilen Brechanlage für künstliche Mineralfasern
Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9 |
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2019/033 |
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VORLAGE |
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Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. |
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28.05.2019 - Ortsrat Mehrum |
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Ö 3 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis: Empfehlung einstimmig
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24.06.2019 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
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Ö 7 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. Es ist zudem im Rahmen der Genehmigung nachzuweisen, dass die im Falle eines Brandes der auf dem Gelände befindlichen Dieseltankstelle und/oder der gelagerten sonstigen brennbaren Abfälle (Holz, Kunststoff, ...) die aus Sicht der zuständigen Feuerwehr maximal benötigte Löschwassermenge so abgeleitet bzw. aufgefangen wird, dass von diesem Löschwasser keine Umweltgefährdung ausgeht, auch nicht durch den Eintrag von KMF-Fasern in das Löschwasser.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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27.06.2019 - Rat der Gemeinde Hohenhameln |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. Es ist zudem im Rahmen der Genehmigung nachzuweisen, dass die im Falle eines Brandes der auf dem Gelände befindlichen Dieseltankstelle und/oder der gelagerten sonstigen brennbaren Abfälle (Holz, Kunststoff…), die aus Sicht der zuständigen Feuerwehr maximal benötigte Löschwassermenge so abgeleitet bzw. aufgefangen wird, dass von diesem Löschwasser keine Umweltgefährdung ausgeht, auch nicht durch den Eintrag von KMF-Fasern in das Löschwasser.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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| Ö 4 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.03.2019 |
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2019/365 |
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| Ö 5 |
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Bericht der Verwaltung |
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| Ö 6 |
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Bericht des Ortsbürgermeisters |
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| Ö 7 |
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Vorschläge zum Haushalt 2020 aus der Ortschaft Mehrum |
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| Ö 8 |
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Zuschüsse an Vereine und Organisationen |
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| Ö 9 |
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Anträge und Anfragen |
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