Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Antragsteller: DIBA Entsorgungsgesellschaft mbH Vorhaben: -Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen/-Aufstellung einer mobilen Brechanlage für künstliche Mineralfasern Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9  

 
 
Sitzung des Ortsrates Mehrum
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Mehrum Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 28.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Mehrum, An der Sporthalle 6 A
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Mehrum, An der Sporthalle 6 A
2019/033 Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: DIBA Entsorgungsgesellschaft mbH
Vorhaben: -Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen/-Aufstellung einer mobilen Brechanlage für künstliche Mineralfasern
Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Weiß von der Fa. Diba Entsorgungsgesellschaft mbH erläutert das geplante Vorhaben zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen und die Aufstellung einer mobilen Brechanlage für künstliche Mineralfasern (KMF).

 

Zu Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

-          Ein Lärmgutachten ist vorhanden.

-          Das eingelagerte Material wird vor der Verarbeitung sicher vor Umwelteinflüssen in Containern gelagert. Ein Hallenbau ist derzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich; ist aber für die Zukunft geplant.

-          Darüber hinaus sind die KMF nicht brennbar; dem Brandschutz wird natürlich Rechnung getragen.

 

Seitens des Ortsrates wird der Hinweis gegeben, dass zukünftige Lieferverkehre über die L413 in das Industriegebiet laufen sollen und nicht durch die Ortschaft.


Beschluss:

Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.


Abstimmungsergebnis:

Empfehlung einstimmig