Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/033  

 
 
Betreff: Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: DIBA Entsorgungsgesellschaft mbH
Vorhaben: -Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen/-Aufstellung einer mobilen Brechanlage für künstliche Mineralfasern
Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
28.05.2019 
Sitzung des Ortsrates Mehrum (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.06.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Firma DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH (DIBA) ist im Raum Hannover – Braunschweig als Entsorgungsunternehmen tätig. Das Geschäftsfeld der DIBA konzentriert sich neben dem Betrieb eines Containerdienstes auf Bauschuttentsorgung, Gartenabfallentsorgung, Bagger- und Erdarbeiten, Holzrecycling sowie diverser anderer Aktivitäten.

Die Firma beabsichtigt auf dem bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Gelände „Ackerköpfe 9“ im Industriegebiet „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum, folgende Änderungen:

  • Die Aufstellung und den Betrieb einer Anlage zur Verpressung von künstlichen Mineralfasern (KMF-Abfälle, gefährliche Abfälle) mit einem Durchsatz von 100 t/d.
  • Die Erhöhung der Lagermenge für künstliche Mineralfasern von 5 t auf 200 t.
  • Die Erhöhung der Lagermenge für Kohlenteer und teerhaltige Produkte um 10 t.
  • Die Erhöhung der Gesamtlagermenge von gefährlichen Abfällen somit von 48 t auf 253 t.
  • Die Aufbereitung von Z2-Abfällen (Mineralik, Boden und Steinen)
  • Die Erhöhung der Gesamtlagermenge von nicht gefährlichen Abfällen somit von 18.640 t auf 18.840 t
  • Für den Betrieb des Containerdienstes die Annahme von weiteren Abfällen (Abfallschlüssel 15 01 02 – Verpackungen aus Kunststoff, Abfallschlüssel 15 01 03 – Verpackungen aus Holz, Abfallschlüssel 19 12 12 – sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, mit Ausnahmen derjenigen, die unter 19 12 11 fallen gem. § 2 Abs. 1 AVV).

Für diese geplanten Änderungen wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von der DIBA bei dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig beantragt. Der Vorlage wird der vorgenannte Genehmigungsantrag auszugsweise beigefügt.

Das Gewerbeaufsichtsamt hat das Vorhaben gem. § 10 Absatz 3 Bundes-Immissions-schutzgesetz (BimSchG) öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen bis zum 07. Juni 2019 öffentlich aus; Einwendungen gegen das Vorhaben können bis 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 08.07.2019) erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, der ggf. am 18.09.2019 im Rathaus der Gemeinde Hohenhameln stattfinden würde.

Das Betriebsgelände der DIBA befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum. Das den Antragsunterlagen beigefügte schalltechnische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Immissionskontingente nicht überschritten werden.

Die Betriebszeit der Anlage bleibt unverändert: Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 7:00 bis 13:00 Uhr. Der Einsatz der mobilen Behandlungsanlage zur Verpressung von KMF-Abfällen soll ca. drei Mal im Kalenderjahr und an jeweils drei aufeinanderfolgenden Tagen auf dem Betriebsgrundstück erfolgen. 

 

 


Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanziellAuswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                       bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                         Nein        Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Lageplan BImSch-Antrag DIBA (567 KB)      
Anlage 1 2 Auszug BImSch-Antrag DIBA (9503 KB)