Ratsfrau Kunz befindet sich im Mitwirkungsverbot und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Beschluss:
1. Dem Antrag der Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 70.603,24 € wird zugestimmt. Der Betrag wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt.
2. Auch für die Folgejahre wird bis auf weiteres gemäß Vereinbarung ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Die Kinderkrippe "Flohkiste" hat der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn des neuen Krippenjahres den Wirtschaftsplan vorzulegen, aus dem sich die monatliche Höhe des Zuschusses ergibt. Ein gesonderter Beschluss über die Höhe des Zuschussbetrages wird nicht mehr gefasst. Die politischen Gremien werden jährlich über die Höhe des aktuellen Betriebskostenzuschusses vor Beginn des Krippenjahres informiert.
3. Die Kinderkrippe verpflichtet sich, nach Beendigung des entsprechenden Krippenjahres die Jahresrechnung vorzulegen. Die Art und Weise der Verrechnung einer Mehr- bzw. Mindereinnahme gegenüber der Schätzung wird zu gegebener Zeit mit der Kinderkrippe abgesprochen.
4. Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.