Die jährliche Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson in der Gemeinde Hohenhameln wird ab 01. Januar 2018 auf 180 € festgesetzt. Die stellv. Schiedsperson erhält keine Aufwandsentschädigung.
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 14.12.2017 TOP: Ö 14
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Beschluss: Die jährliche Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson in der Gemeinde Hohenhameln wird ab 01. Januar 2018 auf 180 € festgesetzt. Die stellv. Schiedsperson erhält keine Aufwandsentschädigung.