Die jährliche Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson in der Gemeinde Hohenhameln wird ab 01. Januar 2018 auf 180 € festgesetzt. Die stellv. Schiedsperson erhält keine Aufwandsentschädigung.
14.12.2017 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 14 - (offen)
Beschluss: Die jährliche Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson in der Gemeinde Hohenhameln wird ab 01. Januar 2018 auf 180 € festgesetzt. Die stellv. Schiedsperson erhält keine Aufwandsentschädigung.