Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über die Haushaltssatzung sowie das Investitionsprogramm. Gemäß § 112 Abs. 1 NKomVG ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2018 wurde den Ratsmitgliedern am 03.11.2017 zur Verfügung gestellt; zusätzlich ist er der aktuellen Beschlussvorlage zusammen mit dem Investitionsprogramm als Anlage beigefügt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/in wurden zum Haushalt gehört. Die Wünsche und Anregungen wurden teilweise in den Entwurf eingearbeitet und zur Beratung in den Fraktionen im Übrigen vollständig in Form einer Liste erfasst. Die Haushaltspläne der Gemeinde Hohenhameln sind seit mehreren Jahren unausgeglichen. Infolge dessen wurde mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 ein Arbeitskreis Haushaltssicherung ins Leben gerufen, der Anfang 2017 dreimal getagt und Einsparvorschläge gemacht hat, die anschließend mit Ratsbeschlüssen vom 30.03.2017 umgesetzt worden sind. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Busfahrten zum Nulltarif und zu den Kindergärten zum 01.09.2017 sowie des Mitteilungsblatts Wochenspiegel zum 31.12.2017 und Verbesserungen bei den Nutzungsgebühren für Sporthallen und Dorfgemeinschaftshäuser und Mehrzweckgebäude zum 01.01.2018. Die Auswirkungen dieser Beschlüsse wurden in den Haushaltsplanentwurf 2018 aufgenommen, sie ermöglichen aber auch für das kommende Jahr wiederum keinen Haushaltsausgleich. Die Eckdaten der Haushaltssatzung werden sich nach dem Entwurf gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickeln:
Im Ergebnishaushalt geht der Entwurf von nahezu unveränderten ordentlichen Erträgen aus. Bei den einzelnen Positionen werden die Steuern um 499.000 Euro höher als im Vorjahr veranschlagt, im Gegenzug verringern sich die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aber um 466.000 Euro. Die ordentlichen Aufwendungen steigen um 568.800 Euro. Ursächlich dafür ist insbesondere die Position Transferaufwendungen, die u.a. wegen höherer Kreisumlage- und Gewerbesteuerumlagezahlungen um 605.000 Euro steigt. Mit Inbetriebnahme zusätzlicher Gruppen und Kostensteigerungen erhöht sich das Defizit der Kindertagesstätten um 473.400 Euro; hier sind Gespräche mit dem Landkreis Peine angeraten, um die Situation zu verbessern. Weitere Steigerungen sind bei den Abschreibungen um 68.600 Euro zu erwarten, die damit 2018 bereits 952.700 Euro erreichen. Verbesserungen werden in den Bereichen Personalaufwendungen um 64.800 Euro und Sach- und Dienstleistungen um 105.300 Euro erwartet, die nicht zuletzt aus den o.g. Beschlüssen resultieren. Insgesamt hat der Entwurf des Ergebnishaushalts einen Fehlbedarf von 2.803.000 Euro. Im Finanzhaushalt werden die Investitionen netto um 1.734.600 Euro zurückgefahren; das entspricht einer Verringerung der aufzunehmenden Investitionskredite in gleicher Höhe. Der Endbestand an Zahlungsmitteln wird zum Ende des Haushaltsjahres 2018 voraussichtlich – 4.103.772 Euro betragen und in dieser Höhe durch Liquiditätskredite gedeckt werden. Zu Einzelheiten der geplanten Haushaltsansätze wird auf die Ausführungen im Vorbericht und dem Haushaltsplanentwurf verwiesen. Auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2021 lässt bis auf weiteres keine bessere Perspektive erwarten. Die Gemeinde wird strukturbedingt kaum in der Lage sein, ausgeglichene Haushalte zu erreichen und stattdessen hohe Fehlbeträge haben. Auf die bereits 2010 begonnenen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts wird es deshalb in Zukunft verstärkt ankommen. Seit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eingetretene Veränderungen werden zu den Ausschusssitzungen wie bisher in Form einer Änderungsliste zur Verfügung gestellt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 sowie das Investitionsprogramm bis 2021 werden erlassen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||