Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Sportstätten in der Gemeinde Hohenhameln a) Änderung der mit dem Landkreis Peine geschlossenen Nutzungsvereinbarungen für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken und die Mehrzweckhalle (hier: Verzicht auf die Betriebskostenzuschüsse) b) Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 01.01.2018 für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken, die Mehrzweckhalle und die Sporthalle Mehrum  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:19 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2017/073 Sportstätten in der Gemeinde Hohenhameln
a) Änderung der mit dem Landkreis Peine geschlossenen Nutzungsvereinbarungen für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken und die Mehrzweckhalle (hier: Verzicht auf die Betriebskostenzuschüsse)
b) Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 01.01.2018 für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken, die Mehrzweckhalle und die Sporthalle Mehrum
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Rates beschließen, in teilweiser Abänderung des Beschlussvorschlags und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Verwaltungsausschusses, folgendes:

 

  1. Dem Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Peine und der Gemeinde Hohenhameln, über den Wegfall der Betriebskostenzuschüsse für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken und die Mehrzweckhalle Hohenhameln ab dem 01.01.2018, wird zugestimmt.

 

  1. Das Entgelt für die Nutzung des Lehrschwimmbeckens durch Vereine u. a. wird ab dem 01.01.2018 von bisher 10,00 Euro auf 4,00 Euro je angefangene Zeitstunde festgesetzt.

 

  1. r die Nichtnutzung von reservierten Hallenzeiten, ist ab dem 01.01.2018 ebenfalls das jeweils festgesetzte Nutzungsentgelt je angefangene Zeitstunde zu entrichten.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen: 1