Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:19 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
 
Wortprotokoll

rgermeister Erwig berichtet wie folgt:

 

  1. Wie der Landrat des Landkreises Peine mitgeteilt hat, hat das zuständige Ministerium der Einrichtung einer Tempo 30 Zone in der Ortschaft Clauen, Breite Straße nicht zugestimmt. Daher könne der Landkreis Peine auch keine entsprechende Anordnung treffen.

 

  1. Am 28.11.2017 wurde mit einem hiesigen Unternehmer ein Kaufvertrag für ein Grundstück im Gewerbegebiet „Pfingstanger“, Hohenhameln geschlossen. Damit sind alle gemeindlichen Gewerbegrundstücke dort veräert. Die Erweiterung des Gewerbegebietes in Richtung Osten wird noch im weiteren Verlauf der Tagesordnung behandelt.

 

  1. r den Bebauungsplan „Am Schildbaum“, Ortschaft Hohenhameln wurde eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Eine entsprechende Verkehrszählung hat Ende November stattgefunden. Das Untersuchungsergebnis wird voraussichtlich im Januar 2018 vorliegen und soll auch die Anbindung des neu geplanten Hohenhamelner Gewerbegebietes Ost zur B 494 berücksichtigen.

 

  1. Auf Anfrage des Ratsherrn Goldbeck, teilt der Regionalverband Braunschweig mit, dass hinsichtlich einer möglichen Netto-Markt Ansiedlung sich aus raumordnerischer Sicht feststellen läst, dass der von Ratsherrn Goldbeck genannte Standort an der Clauener Straße 24, Hohenhameln gegen das Ziel des Integrationsgebotes verstoßen würde. Demnach sind neue Einzelhandelsgroßprojekte, deren Kernsortimente zentrenrelevant sind, nur innerhalb der sdtebaulich integrierten Lagen zulässig (Integrationsgebot). „Diese Flächen müssen in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs eingebunden sein.“ (Abschnitt 2.3 Ziffer 05 Landesraumordnungsprogramm 2017). Der geplante Standort befindet sich im Gegensatz zum geplanten EDEKA Markt im Ortszentrum in keiner solchen städtebaulich integrierten Lage und wäre aus raumordnerischer Sicht nicht zulässig.