Beschluss:
1. Der anliegende Entwurf des Naherholungskonzepts Pfannteich wird beschlossen.
2. Die Umsetzung der Konzeption für einzelne oder mehrere Teilmaßnahmen ist durch die Verwaltung vorzuschlagen und in die Haushaltsplanungen der entsprechenden Jahre aufzunehmen.
3. Die Verwaltung ermittelt die entsprechenden Kostenhorizonte von zur Umsetzung geplanter Maßnahmen, prüft die Akquirierung von Fördermitteln und stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt ein.