Beschluss:
1. Der anliegende Entwurf des Naherholungskonzepts Pfannteich wird beschlossen.
2. Die Umsetzung der Konzeption für einzelne oder mehrere Teilmaßnahmen ist
durch die Verwaltung vorzuschlagen und in die Haushaltsplanungen der
entsprechenden Jahre aufzunehmen.
3. Die Verwaltung ermittelt die entsprechenden Kostenhorizonte von zur Umsetzung
beantragten Maßnahmen, prüft die Akquirierung von Fördermitteln und stellt die
notwendigen Mittel in den Haushalt ein.