Der Gemeinderat beschließt die geänderten gem. § 28 KomHKVO erlassenen Vergaberichtlinien der Gemeinde Hohenhameln zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.
26.06.2025 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die geänderten gem. § 28 KomHKVO erlassenen Vergaberichtlinien der Gemeinde Hohenhameln zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.